Sozialversicherungswerte für 2026

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Für die Sozialversicherung gelten 2026 folgende Werte:


Sozialversicherung2026
Aufwertungszahl1,073
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
(unveränderter Wert gegenüber 2025)
551,10 Euro
Höchstbeitragsgrundlage monatlich6.930 Euro
Höchstbeitragsgrundlage monatlich
(freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen)
8.085 Euro
Höchstbeitragsgrundlage jährlich
(Sonderzahlungen)
13.860 Euro
e-card-Servicegebühr25 Euro

Was bedeutet eigentlich Aufwertungszahl 1,073?

Einzelne, im Gesetz (ASVG) geregelte Wertgrenzen werden für 2026 um 7,3 % angepasst.

Die Aufwertungszahl beruht auf der Veränderung der durchschnittlichen Beitragsgrundlage in der gesetzlichen Pensionsversicherung vom jeweils drittvorangegangenen Kalenderjahr zum jeweils zweitvorangegangenen Kalenderjahr.

Weiterführende Information § 108 ASVG: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40248131/NOR40248131.html

Grenzbeträge Dienstnehmeranteil Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:


Grenzbeträge
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
2026
Einkommen bis 2.225,00 Euro0 %
Einkommen größer 2.225,00 bis 2.427,00 Euro1 %
Einkommen größer 2.427,00 bis 2.630,00 Euro2 %
Einkommen größer 2.630,002,95 %

Grenzbeträge
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Lehrlinge
2026
Einkommen bis 2.225,00 Euro0 %
Einkommen größer 2.225,00 bis 2.427,00 Euro1 %
Einkommen größer 2.427,001,15 %