Stundenangabe bei der Anmeldung neuer Dienstnehmer

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Ab dem 1. Jänner 2026 muss der elektronische Datensatz, der für die Anmeldung zur Sozialversicherung übermittelt wird, eine Angabe über das „Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit“ enthalten. Konkret: Anzahl der Wochenstunden. Die Übermittlung dient der Erfassung von statistischen Daten (Statistik Austria).

Was tun bei Änderungen?

Arbeitszeitänderungen während einer Beschäftigung müssen nicht gemeldet werden.