Telearbeitstage (vormals Home-Office-Tage)

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Mit Wirkung ab 1. Jänner 2025 wurde die Bezeichnung Home-Office-Tage auf Telearbeitstage geändert. Die Telearbeitstage sind im Jahreslohnzettel für das Jahr 2025 anzugeben. Frist für die Übermittlung der Jahreslohnzettel = 28. Februar 2026.

Wie in Vorjahren gelten auch für das Jahr 2025 100 Tage als Höchstgrenze. Die automatische Berücksichtigung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung setzt die ordnungsgemäße Meldung im Jahreslohnzettel 2025 voraus.

Weiterführende Infos – Webseite BMF:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/werbungskosten/home-office-pauschale.html