Vor-Ort-Anmeldung
Alle Dienstgeber müssen neu eintretende Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden.
Die Mindestangaben-Anmeldung ist seit 1.1.2019 nicht mehr möglich. Das alte Faxformular wurde ebenfalls mit 1.1.2019 ungültig.
Welche neuen Möglichkeiten gibt es?
Variante 1
Verwendung der normalen Anmeldung (über die Software ELDA). Diese Anmeldung wurde mit Wirkung 1.1.2019 hinsichtlich der zu meldenden Daten reduziert.
Variante 2
In Ausnahmefällen ist eine sogenannte Vor-Ort-Anmeldung via Fax (05 7807 61) oder Telefon (05 7807 60) erlaubt.
Neues Faxformular: Link zum Formular auf der Webseite ELDA
Wann ist die Vor-Ort-Anmeldung zulässig?
- Ihre EDV-Anlage bzw. Ihr Internetzugang ist für längere Zeit ausgefallen.
- Die meldepflichtige Stelle verfügt über keinen Computer und keinen Internetzugang.
- Der Steuerberater ist nicht erreichbar (Anmeldung außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters).
- Die anzumeldende Person wird in einer Betriebsstätte des Dienstgebers beschäftigt. In der Betriebsstätte steht die oben genannte EDV-Ausstattung nicht zur Verfügung.
Erfolgte eine Vor-Ort-Anmeldung auf Grund einer kurzfristigen Ausnahmesituation, ist die Anmeldung jedenfalls binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form (= über die Software ELDA) nachzuholen.
Variante 3
Die MAM-App (App für die Mindestangaben-Anmeldung) für iOS bzw. Android wird es für 2019 und Folgejahre nicht mehr geben. Verwenden Sie bitte die ELDA-App. Über die ELDA-App ist allerdings nur mehr die Vollanmeldung möglich.