Vor-Ort-Anmeldung

Alle Dienstgeber müssen neu eintretende Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden.

Die Mindestangaben-Anmeldung ist seit 1.1.2019 nicht mehr möglich. Das alte Faxformular wurde ebenfalls mit 1.1.2019 ungültig.

Welche neuen Möglichkeiten gibt es?

Variante 1 

Verwendung der normalen Anmeldung (über die Software ELDA). Diese Anmeldung wurde mit Wirkung 1.1.2019 hinsichtlich der zu meldenden Daten reduziert. 

Variante 2

In Ausnahmefällen ist eine sogenannte Vor-Ort-Anmeldung via Fax (05 7807 61) oder Telefon (05 7807 60) erlaubt.

Neues Faxformular: Link zum Formular auf der Webseite ELDA

Wann ist die Vor-Ort-Anmeldung zulässig?

  • Ihre EDV-Anlage bzw. Ihr Internetzugang ist für längere Zeit ausgefallen.
  • Die meldepflichtige Stelle verfügt über keinen Computer und keinen Internetzugang.
  • Der Steuerberater ist nicht erreichbar (Anmeldung außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters).
  • Die anzumeldende Person wird in einer Betriebsstätte des Dienstgebers beschäftigt. In der Betriebsstätte steht die oben genannte EDV-Ausstattung nicht zur Verfügung.

Erfolgte eine Vor-Ort-Anmeldung auf Grund einer kurzfristigen Ausnahmesituation, ist die Anmeldung jedenfalls binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form (= über die Software ELDA) nachzuholen.

Variante 3

Die MAM-App (App für die Mindestangaben-Anmeldung) für iOS bzw. Android wird es für 2019 und Folgejahre nicht mehr geben. Verwenden Sie bitte die ELDA-App. Über die ELDA-App ist allerdings nur mehr die Vollanmeldung möglich.

Mag. Alexander Molnar, Steuerberater, 3002 Purkersdorf, Bachgasse 4/11, Tel. +43 (676) 47 74 680, Fax +43 (1) 253 30 33 4777, e-mail.
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