Für das Jahr 2026 gilt ein neuer Wert als Grenze für den steuerfreien Kostenersatz: 32,806 Cent/kWh können steuerfrei ersetzt werden.
Voraussetzungen:
- das E-Auto gehört dem Arbeitgeber, d.h. es handelt sich um ein überlassenes Fahrzeug
- das E-Auto wird im Privatbereich des Arbeitnehmers aufgeladen
- die Lademenge kann eindeutig und nachweislich dem E-Auto zugeordnet werden
Der Kostenersatz bis 32,806 Cent/kWh ist steuerfrei. Höhere Kostenersätze sind steuerpflichtig.