Kostenersatz Ladevorgang E-Auto

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Für das Jahr 2026 gilt ein neuer Wert als Grenze für den steuerfreien Kostenersatz: 32,806 Cent/kWh können steuerfrei ersetzt werden.

Voraussetzungen:

  • das E-Auto gehört dem Arbeitgeber, d.h. es handelt sich um ein überlassenes Fahrzeug
  • das E-Auto wird im Privatbereich des Arbeitnehmers aufgeladen
  • die Lademenge kann eindeutig und nachweislich dem E-Auto zugeordnet werden

Der Kostenersatz bis 32,806 Cent/kWh ist steuerfrei. Höhere Kostenersätze sind steuerpflichtig.