Lohnkonten: erweiterte Aufzeichnungspflichten

von

in

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2026 müssen Dienstgeber im Bereich der Lohnkonten erweiterte Aufzeichnungspflichten berücksichtigen. Die rechtliche Norm: Lohnkontenverordnung wurde zu diesem Zweck angepasst.

Was ist neu und daher zu berücksichtigen?

  • die Anschaffungskosten eines arbeitgebereigenen KFZ bei Privatnutzung durch den Arbeitnehmer (Sachbezug) sowie der anzuwendende Prozentsatz für den Sachbezug
  • die Anschaffungskosten einer Wallbox durch den Arbeitnehmer sowie die Anschaffungskosten einer Wallbox durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer
  • der gezahlte Arbeitslohn aufgetrennt nach Geldbezügen und Sachbezügen
  • vom Arbeitgeber gewährte Essensbons
  • der steuerfreien Bezüge (betrifft Schutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bzw. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzulagen sowie Überstundenzuschläge)

Mehr lesen:
Bundesgesetzblatt 337/2025 (RIS) – Änderung
Lohnkontenverordnung 2006 – geltende Fassung