Mit Wirkung ab 1. Jänner 2026 müssen Dienstgeber im Bereich der Lohnkonten erweiterte Aufzeichnungspflichten berücksichtigen. Die rechtliche Norm: Lohnkontenverordnung wurde zu diesem Zweck angepasst.
Was ist neu und daher zu berücksichtigen?
- die Anschaffungskosten eines arbeitgebereigenen KFZ bei Privatnutzung durch den Arbeitnehmer (Sachbezug) sowie der anzuwendende Prozentsatz für den Sachbezug
- die Anschaffungskosten einer Wallbox durch den Arbeitnehmer sowie die Anschaffungskosten einer Wallbox durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer
- der gezahlte Arbeitslohn aufgetrennt nach Geldbezügen und Sachbezügen
- vom Arbeitgeber gewährte Essensbons
- der steuerfreien Bezüge (betrifft Schutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bzw. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzulagen sowie Überstundenzuschläge)
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Bundesgesetzblatt 337/2025 (RIS) – Änderung
Lohnkontenverordnung 2006 – geltende Fassung